AGB
metavers GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte (für s.g. Agenturverträge gelten besondere Geschäftsbedingungen (BGB)) zwischen dem Kunden und der metavers GmbH gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von metavers ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von vorliegenden AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote der meteavers sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der metavers als angenommen, sofern die metavers nicht, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der metavers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die metavers ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der metavers, die nicht ausdrücklich durch den geschlossenen Auftrag abgegolten sind, sind gesondert zu vereinbaren und zu entlohnen. Das gilt besonders für alle Nebenleistungen der metavers. Alle der metavers erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten und Reisen, u.ä.) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der metavers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der metavers schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die metavers den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Alle Arbeiten der metavers, die aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht zur Ausführung gelangen, werden vertragsgemäß abgerechnet. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich der metavers zurück zu geben.
4. Präsentationen
Für die Durchführung von vom Kunden gewünschten Präsentationen steht der metavers ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal-, Sach- und Fremdleistungsaufwand der metavers für die Präsentation deckt. Erhält die metavers nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der metavers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der metavers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind viel mehr unverzüglich der metavers zurück zu geben. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der metavers gestalteten Werbemittel oder anderer Produkte verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der metavers nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der metavers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skripte, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronisch gespeicherte Fotos, Angebote etc.), aber auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie einzelne Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der metavers und können von der metavers jederzeit zurück verlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Änderungen von Leistungen der metavers durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der metavers und –soweit diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind– des Urhebers zulässig. Für die Nutzung der Leistungen der metavers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist –unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist– die Zustimmung der metavers erforderlich. Dafür steht der metavers und ggf. dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das im Auftrag für die Leistung festgesetzte Honorar. Die Urheberrechte an den durch die metavers erbrachten Leistungen sind indes nicht übertragbar und liegen in jedem Fall bei der metavers.
6. Kennzeichnung
Die metavers ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die metavers und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
7. Genehmigung
Alle Leistungen der metavers (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge, Texte etc.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten die von der metavers vorgelegten Arbeiten als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der metavers-Leistung überprüfen. Die metavers veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
Die metavers bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der metavers eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die metavers. Nachweislich unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei den oder durch die Auftragnehmer der metavers, entbinden die metavers jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Die metavers hat von diesen Ereignissen den Kunden unverzüglich zu informieren.
9. Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
Die Rechnungen der metavers sind prompt ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der metavers. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
metavers leistet dafür Gewähr, dass die zu erstellende Leistung vertragsgemäß ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
Der Kunde hat eventuelle Mängel spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. metavers erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung einer fehlerfreien Leistung. Gelingt die Beseitigung des gerügten Mangels innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht, so kann der Kunde die Rechte gem. §§634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der metavers zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter auf Kosten der metavers ausführen lassen.
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungs- verletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der metavers beruhen.
11. Haftung
Die Agentur haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die metavers wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der eigenen fachlichen und kaufmännischen Sorgfältigkeitspflicht durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von der metavers vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist aber der Kunde selbst verantwortlich.
12. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der metavers ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit einem zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der metavers